Das Bestellerprinzip – Diese Tricks wenden Makler an

Einblick ins Maklerrecht

Seit dem 1 Juni 2015 gilt im Maklerrecht das Bestellerprinzip. Das  bedeutet, dass derjenige, der den Makler bestellt auch die Courtage bezahlen muss. Im Bereich der Mietwohnungen wird dieser Betrag künftig von den Vermietern bezahlt werden, da diese die Wohnungen an den Markt bringen möchten. Doch viele Makler fürchten einen Einbruch Ihrer Einkünfte, so die Welt. Worauf man als Mieter achten sollte uns welche Tricks Immobilienmakler anwenden, kann hier nachgelesen werden.

Unsere Mieter und Interessenten unserer Wohnungen müssen sich darüber keine Sorgen machen. Wir vermitteln unsere Immobilien ohne Provision oder Courtage!

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