Gerichtsurteil bei Schimmelbildung

Die Mieter einer Wohnung können aufgrund von Schimmelbildung nicht ohne weiteres den Mietvertrag fristlos kündigen. Der vereinbarte Mietzins muss weiter gezahlt werden. So das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Aber unsere Mieter sind davon eh nicht betroffen!

Veröffentlicht unter Recht, Wohnen | Verschlagwortet mit , , | Schreib einen Kommentar


← Zurück