Mieter darf Untervermietung nicht leugnen

Urteil des Amtsgerichts München

Laut Urteil vom Amtsgericht München darf ein Mieter eine Untervermietung nicht leugnen. Verneint er wahrheitswidrig gegenüber dem Vermieter, dass er die Wohnung unberechtigt untervermietet hat, so kann es eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

(AG München Urteil vom 25.04.2013, 423 C 29146/12)

Eine Räumungsklage hätte Erfolg, da ein wichtiger Grund gem. § 543 Abs. 1 BGB vorliegt und die Kündigung so wirksam wäre.

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