Mieter müssen Handwerkern den Zutritt zur Wohnung gewähren

Mieter müssen Handwerkern den Zutritt zur Wohnung gewähren

Der Bundesgerichtshof hat 2015 in einem Urteil entschieden, dass Mieter den vom Vermieter beauftragten Handwerkern den Zutritt zur Wohnung gewähren müssen. Wird der Zutritt verweigert, kann dem Mieter sogar fristlos gekündigt werden.

Da das Urteil vom BGH noch relativ neu ist, muss nun vom Landgericht geklärt werden für welche Arbeiten dies im Einzelfall gilt und welche Beeinträchtigung sie für den Mieter und Vermieter haben.

Den gesamten Artikel zum Urteil könnt Ihr hier nachlesen.

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