Private Überwachungskamera unterliegt auch dem EU-Datenschutz – laut Entscheid vom 11.12.2014

Laut heutigem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg gilt die EU-Datenschutzrichtlinie auch für Privatleute, die ihr eigenes Haus und dessen Umgebung mithilfe einer Kamera überwachen.

Es greift auch nicht die im Datenschutz existierende Ausnahme der persönlichen Tätigkeit, so die Richter.

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