Rauchmelderpflicht bald auch in Altbauten

Rauchmelderpflicht bald auch in Altbauten

Wie in vielen anderen Bundesländern auch, besteht in Nordrhein Westfalen eine Rauchmelderpflicht. Diese gilt für Neubauten bereits seit dem 1. April 2013 und wird ab dem 1. Januar 2017 auch für alle Altbauten gelten. Deshalb rüsten wir unsere Mietwohnungen bereits jetzt nach und nach mit Rauchmeldern aus.

Die Signalgeber müssen in Schlaf- und Kinderzimmern angebracht werden, sowie in Fluren, die als Fluchtweg genutzt werden. Außerdem werden Sie in Treppenhäusern und auch im Kellerbereich installiert.

Wer für die Wartung aufkommt und wie die Kosten verteilt werden können kann hier nachgelesen werden

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