Rechtstipp: Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

Der Auftraggeber kann laut BGH keine Gewährleistung geltend machen, wenn die Leistung mangelhaft ist und vorher Schwarzarbeit vereinbart wurde. Wegen der Schwarzarbeit ist der Vertrag nichtig. (BGH, Urteil v. 1.8.2013, VII ZR 6/13)

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