Alle Mieter haften für Energiekosten – BGH-Urteil

Unterzeichnung von Mietverträgen

Werden Mietverträge von Personen unterzeichnet, die kein Interesse haben in die Mietwohnung einzuziehen; um so beispielsweise die Bonität des eigentlichen Mieters zu verbessen; so hat dieses für den Unterzeichnenden weitreichende Folgen.

Eine solche Unterzeichnung ist nicht nur Formsache. Im Bedarfsfall haftet der Unterzeichnende für Mietkosten, aber auch für anfallende Energiekosten. Eine aktuelle Rechtssprechung vom BGH ist nun getroffen worden. (BGH, Urteil v. 22.7.2014, VIII ZR 313/13)

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