Muss ich meinem Vermieter bei Auszug meine neue Adresse nennen?

Viele Mieter fragen sich ob sie Ihrem alten Vermieter die neue Adresse nennen müssen wenn sie die Wohnung gekündigt haben.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung die neue Adresse mitzuteilen. Allerdings sprechen viele Gründe dafür. Zum Einen gibt es auch nach Auszug viele Dinge die noch geregelt werden müssen (Nebenkostenabrechnung, Kautionsrückerstattung etc.) der Vermieter kann viele Hebel in Bewegung setzen, um seine offenen Forderungen geltend zu machen. So kann beispielsweise eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt gestellt werden und so die neue Adresse ermittelt werden. Sollte der Vermieter nicht in der Lage sein seine Forderungen durchzusetzen, weil er die neue Adresse nicht ermitteln konnte, kann er sogar mit der öffentlichen Zustellung einer Klage ein Versäumnisurteil gegen seine bisherigen Mieter erreichen.

Des gesamten Artikel findet ihr hier.

Veröffentlicht unter Recht, Studentenstadt Bochum | Verschlagwortet mit , | Schreib einen Kommentar


← Zurück