Was darf im Hausflur stehen und was nicht?

Oftmals kommt es in Mehrfamilienhäusern zu Streit einzelner Mietparteien weil Gegenstände im Hausflur platziert werden. Aber was ist eigentlich erlaubt?

Blumenkübel

Blumen als Verschönerung des Hausflurs oder zur Überwinterung dürfen nur mit Einverständnis des Vermieters aufgestellt werden

Rollator und Rollstuhl

Gehhilfen dürfen im Hausflur abgestellt werden, wenn der Mieter darauf angewiesen ist. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die anderen Mieter nicht gestört werden und genügend Platz zur Verfügung steht. Im Zweifel sollte eine zusammenklappbare Gehhilfe verwendet werden.

Mülltonnen

Mülltonnen dürfen nicht im Hausflur platziert werden

Schuhe

Einzelne Paar Schuhe sind, auch im Hausflur abgestellt, kein Problem. Sollte der Mieter allerdings Schuhschränke oder Regale dort aufstellen, so ist dies nicht zulässig. Der Bereich des Hausflurs gehört nicht zur Mietwohnung, kann also von allen Parteien gleichermaßen genutzt werden. Außerdem dient das Treppenhaus als Rettungsweg. Brennbare Gegenstände dürfen hier nicht untergebracht werden.

Kinderwagen

Kinderwagen dürfen nur dann im Hausflur untergebracht werden, wenn der Zugang zur Wohnung nur mit Hindernissen möglich ist. Sollte in dem Wohnhaus beispielsweise ein Fahrstuhl vorhanden sein, kann der Kinderwagen problemlos in der Wohnung verstaut werden. Auch hier ist das Gebot der Rücksichtnahme maßgeblich. Andere Mieter dürfen nicht gestört werden. Es empfehlen sich klappbare Kinderwagen, die nicht so viel Platz in Anspruch nehmen.

Weitere Details können hier gefunden werden.

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